Fakten - Um April 1838

Adolf Friedrich von Schack legt sein „juristisches Staatsexamen“ ab

??? * Adolf Friedrich von Schack legt sein „juristisches Staatsexamen“ ab.

Nach einem dreiviertel Jahr „Referendarzeit“ erhält er - aus gesundheitlichen Gründen - Urlaub für ein Jahr, den er auch zur Vertiefung seines Sprach- und Literaturstudiums nutzt.


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Personen: Schack Adolf Friedrich von Kunstmäzen

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