Fakten - 7. April 1933

Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“

<p><strong><em>Berlin</em></strong> * Das <em>„Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“</em>&nbsp;tritt in Kraft.&nbsp;Es ermächtigt die neuen Machthaber zur Entlassung oder Zwangspensionierung politisch <em>„unzuverlässiger Elemente“</em> und von Beamten jüdischer Herkunft.</p>

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Suchbegriffe: Beamte, Juden

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