München * Die IHK München setzt die Cenovis-Werke unter Druck und verlangt, dass das Unternehmen bis zum 31. Juli 1938 nach dem Erlass des Reichswirtschaftsministeriums vom März 1938 „umzustellen“ ist. Ansonsten wird die Gesellschaft aus dem Verzeichnis der nichtjüdischen Betriebe gestrichen.
Zusätzlich fordert die Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft eine Bestätigung des Gauwirtschaftsberaters, wonach die Firma „in jeder Hinsicht als ein rein arisches Unternehmen angesehen werden kann“. Bis zur Erfüllung der Forderung lehnt der Brauwirtschaftsverband ab, Malzabholscheine bei den Cenovis-Werken einzulösen.