München * Eine Kinderschutzverordnung legt fest, dass „Kinder unter 12 Jahren nicht regelmäßig in Fabriken, Berg-, Hütten- und Pochwerken“ beschäftigt werden dürfen.

München * Eine Kinderschutzverordnung legt fest, dass „Kinder unter 12 Jahren nicht regelmäßig in Fabriken, Berg-, Hütten- und Pochwerken“ beschäftigt werden dürfen.
Ort:
Straße: 0
Stadtteil: 0
Personen:
Suchbegriffe: Kinderschutzverordnung
Koordinaten: ,