
Berlin * Alle deutschen Juden mussten als zweiten Vornamen „Sara“ oder „Israel“ annehmen und in ihre Ausweise eintragen lassen. Ab diesem Zeitpunkt mussten sie ihre Briefe mit dem diskriminierenden Vornamen unterzeichnen, Briefköpfe, Praxisschilder und ähnliches ändern und ergänzen. Verstöße werden mit Gefängnishaft bestraft.