Fakten - 12. Juni 1937

Jüdische Rasseschänder müssen ins Konzentrationslager

Berlin * Durch einen Geheimerlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, werden „jüdische Rasseschänder“ und Partnerinnen in „rassenschänderischen Beziehungen“ nach Verbüßung der Haftstrafe in ein Konzentrationslager eingewiesen.


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Personen: Heydrich Reinhard Chef der Sicherheitspolizei

Suchbegriffe: Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst - SD, Rassenschande, Haftstrafe, Konzentrationslager, Juden, Geheimerlass

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