Fakten - 1. Juli 1943

Deutsche Juden werden dem Polizeirecht unterstellt

Berlin * Deutsche Juden werden dem Polizeirecht unterstellt. Damit verbunden ist die Aufhebung jeglichen Rechtsschutzes. Im Todesfall eines Juden verfällt dessen Vermögen automatisch dem Deutschen Reich.


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Suchbegriffe: Juden, Polizeirecht, Rechtsschutz, Vermögen

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