Fakten - 23. November 1870

Das Bündnis mit dem Norddeutschen Bund verbessert die Regelungen für Kinderarbeit

<p><strong><em>Berlin - München</em></strong> * Eine Verbesserung der Kinder-Schutzvorgaben in Bayern bringt der Bündnisvertrag des Königreichs mit dem Norddeutschen Bund vom 23. November 1870. Mit der Ausrufung des Deutschen Reichs werden deren Gesetze und Verordnungen auch in Bayern maßgeblich. Für die regelmäßig beschäftigten Fabrikarbeiter gilt nun&nbsp;</p> <ul> <li>ein Mindestalter von zwölf Jahren,&nbsp;</li> <li>für unter 14-jährige Beschäftigte eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden am Tag.&nbsp;</li> <li>die Arbeit an Sonn- und Feiertagen war verboten.</li> <li>Der Schulunterricht, der den Kindern zu erteilen war, die in Fabriken arbeiteten, sollte mindestens drei Stunden am Tag betragen.&nbsp;</li> </ul> <p>Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisher in Bayern geltenden Verordnung.&nbsp;</p>

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