30. Januar 1934
Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches
München-Kreuzviertel * Der Freistaat Bayern geht mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches unter.
- Die Länderparlamente und die Hoheitsrechte der Länder werden aufgehoben.
- Die Länderregierungen werden zu Mittelbehörden des Reichs.
- Die deutschen Länder dürfen keine eigenen diplomatischen Vertretungen mehr unterhalten.
- Reichsstatthalter Franz Xaver Ritter von Epp untersteht der Dienstaufsicht des Reichsinnenministeriums.
- Seine Aufgabe besteht hauptsächlich in der schrittweisen Auflösung der politischen Selbstständigkeit Bayerns.
Als Epps Amtssitz wird das ehemalige Gebäude der Preußischen Gesandtschaft ausgewählt, das inzwischen in den Besitz des Deutschen Reichs übergegangen war.