München * Wegen der auftretenden Hautkrankheiten wird von höchster Stelle eine „strenge Reinlichkeit“ verordnet.
Die Soldaten sollen künftig in den warmen Sommermonaten an „ausgewählten, schicklichen und gefahrlosen Stellen“ in fließendem Wasser öfter baden. Die Leibwäsche ist wöchentlich, die Bettwäsche monatlich zu wechseln.
Die Füllungen der Strohsäcke müssen fortan alle vier Monate ausgetauscht, die Bettdecken halbjährlich gereinigt werden. An der zweimännigen Bettenbelegung wird aber weiterhin festgehalten.
Lediglich das „rollierende Schlafen“, bei dem sich die vom Wach- oder Arbeitsdienst kommenden Soldaten in die Betten der Ablösung legt, ein Bett also von vier Soldaten benutzt wird und deshalb tagsüber gar nicht mehr auslüften kann, wird streng verboten.