München * Das „Braurecht“ wird nur an Angehörige aus Münchner Patrizierfamilien vergeben.
Im Jahr 1363 entstammen alle zwölf Inhaber des „herzoglichen Lehensbriefes“, der „Gerechtigkeit“, einer Familie, die auch im Rat der Stadt und als Bürgermeister zu finden ist.
Diese „Brauberechtigten“ verdienen ihr Geld im Großhandel mit Salz, Wein und Eisen. Sie brauen nicht selbst und überlassen diese Aufgaben ausgebildeten Brauern.