München * Die Polizeidirektion erlässt Vorschriften für private Stellenvermittler und Vermittlungsbüros der gewerblichen Verbände und Innungen, um arbeitsuchende Menschen vor schlimmer Ausbeutung zu schützen. Es geht um überzogene Gebühren bei ungewissen Erfolgen.
Nach einem Bericht des Münchener Gewerkschaftsvereins aus demselben Jahr liegen die Einschreibegebühren für die privaten Arbeitsvermittler zwischen 50 Pfennigen und einer Mark. Nach der Vermittlung eines Arbeitsplatzes ist eine entsprechende Gebühr fällig, die sich nach dem zu erwartenden Lohn ausrichtet. Sie beträgt, bei einem Monatsverdienst von 10 bis 50 Mark, die Hälfte bis zu einem doppelten Monatslohn. Die Vermittlungsgebühr zahlt zuerst der Arbeitgeber, der sie dann zumeist dem Arbeitnehmer vom Lohn abzieht.
Besonders häufig werden die im Stadtleben noch unerfahrenen Mädchen vom Land ausgenutzt, indem man ihnen Unterkunft und Verpflegung zu überhöhten Preisen anbot. Sie müssen häufig ihre Dienstbücher und Zeugnisse dem Arbeitsvermittler aushändigen, womit sie den unseriösen Stellenvermittlern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Die Mädchen vom Land können sich dadurch weder auf eigene Faust eine Arbeit suchen, noch andere Jobvermittler beauftragen. Erst wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber geschlossen worden ist, erhalten sie ihre Unterlagen wieder zurück.
Da die polizeilich erlassenen Vorschriften auch in den folgenden Jahren keine Wirkung zeigen, ist die Einrichtung von zentralen städtischen oder staatlichen Arbeitsvermittlungen ein besonderes Anliegen der Gewerkschaften, deren Einsatz die Münchner Stadtverwaltung letztlich zu einem fortschrittlichen Handeln bewegen wird.
