München * Seit 1893 plant die Stadt München einen zentral organisierten, unparteiisch geleiteten und unentgeltlichen „Arbeitsnachweis“.
Am 22. März 1895 fasst der Magistrat der Stadt den maßgebenden Beschluss zu dieser Einrichtung zur Vermittlung von Arbeitsstellen.
Und nachdem das achtköpfige Gremium gewählt ist, wird mit der Einrichtung des „Städtischen Arbeitsamtes“ in der Zweibrückenstraße 20 begonnen und deren Eröffnung durch Plakate, Annoncen und Zeitungsartikel bekannt gegeben.