München * Da die alten Bräuämter den Bedarf an Greußling nicht herstellen können, gibt es Zwietracht in der Münchner Bevölkerung. Da aber daraufhin „heimlich und widerrechtlich“ Greußling gebraut wird, entgehen dem Herzog Steuereinnahmen. Deshalb soll künftig jeder brauen können, der vom Herzog mit dem Braurecht belehnt wird.
Die Reform leitet das Ende des sogenannten Patrizierbrauens ein.