Fakten - 1442

Jeder „Weinwirt“ muss dem Bürgermeister einen Eid leisten

München * Jeder „Weinwirt“ muss dem Bürgermeister „an Eidesstatt in Treue geloben, sich als Weinwirt friedlich, ehrbar und der Zunftordnung gemäß zu verhalten, jeden Wein nach seinem Wert auszuschenken und nicht zu mischen“.


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Suchbegriffe: Wein, Weinwirt, Zunftordnung

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