Fakten - 31. Oktober 1561

Der Münchner Burgfrieden wird neu festgelegt und erheblich erweitert

München * Im sogenannten Albertinischen Rezeß wird der Grenzverlauf des Münchner Burgfriedens neu festgelegt und dabei das rechtsisarische Gebiet erheblich erweitert. Herzog Albrecht V. bestimmt, dass der „Wasserturm und der Farthweg auf dem Gasstach“ zum Münchner Burgfrieden gehören soll.


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Personen: Albrecht V. Herzog

Suchbegriffe: Gasteig, Burgfrieden, Albertinischer Rezeß, Wasserturm

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