München * Ein weiterer „Brausatz“ des Münchner Rats verbietet den Brauern jede „Einung“ und untersagt ihnen, sich zu Absprachen zu treffen oder sich gegenseitig verzuschreiben, wie viel und wann sie brauen wollen.
Sie dürfen auch kein Getreide aufkaufen, das sie später wieder verkaufen wollen. Damit soll Handelsschaft und Spekulation verhindert werden.