München * Ein „Ratsbefehl“ verpflichtet die Wirte alle „verdächtigen Personen, Aufrührer, Gotteslästerer und Spieler“ sogleich zu melden.

München * Ein „Ratsbefehl“ verpflichtet die Wirte alle „verdächtigen Personen, Aufrührer, Gotteslästerer und Spieler“ sogleich zu melden.
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Suchbegriffe: Gotteslästerer, Aufrührer, Spieler, Ratsbefehl
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