Fakten - Ab dem Jahr 1550

Kein Brauer unter den „Vertretern der Bürgerschaft“

München * Bis zum Jahr 1800 sind die „Weinschenken“ und „Handelsleute“ die eigentlichen „Vertreter der Bürgerschaft“.

In dieser Zeit findet sich in dem aus 24 Mitgliedern bestehenden „äußeren Rat“ weder ein „Handwerker, Bäcker oder Metzger“, auch kein „Brauer“.


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Suchbegriffe: Wein, Bier, Weinschenk, Handelsleute, Vertreter der Bürgerschaft, Bürgerschaft, Äußerer Rat, Handwerker, Bäcker, Metzger, Brauer

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