Fakten - Ab dem Jahr 1550

Kein Brauer unter den Vertretern der Bürgerschaft

München * Bis zum Jahr 1800 sind die Weinschenken und Handelsleute die eigentlichen Vertreter der Bürgerschaft. In dieser Zeit findet sich in dem aus 24 Mitgliedern bestehenden äußeren Rat weder ein Handwerker, Bäcker oder Metzger, auch kein Brauer. 


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Suchbegriffe: Wein, Bier, Weinschenk, Handelsleute, Vertreter der Bürgerschaft, Bürgerschaft, Äußerer Rat, Handwerker, Bäcker, Metzger, Brauer

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