Fakten - 1553

Bei Bauernhochzeiten ist der Ausschank teuerer Südweine untersagt

München * Nach einer Vorschrift dürfen zu einer Mahlzeit im Gasthaus nur zwei Sorten guten Weines ausgeschenkt werden. Bei Bauernhochzeiten ist der Ausschank teuerer Südweine untersagt. Tiroler, österreichischer, oberländischer und fränkischer Wein ist dagegen erlaubt.


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Suchbegriffe: Wein, Südwein, Bauernhochzeit, Frankenwein, Südtiroler Wein, Österreichischer Wein, Neckarwein

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