Eine „Keller- und Speisenordnung“ des herzoglichen Hofes
München-Graggenau * Eine „Keller- und Speisenordnung“ des herzoglichen Hofes zur Zeit Herzog Albrecht V. regelt genau, wer was und wie viel an Getränken den Teilnehmern der herzoglichen „Hoftafel“ aufgetischt wird.