München * Im Kurfürstentum wird eine Tanzsteuer eingeführt. Die Weinwirte in München, Landshut, Straubing, Burghausen und Ingolstadt müssen 4 Gulden im Jahr bezahlen, in den übrigen Städten und Märkten 2 Gulden. Die Bierbrauer zahlen nur einen Gulden Tanzsteuer.
