München * Im Kurfürstentum wird eine „Tanzsteuer“ eingeführt.
Die Weinwirte in München, Landshut, Straubing, Burghausen und Ingolstadt müssen 4 Gulden im Jahr bezahlen, in den übrigen Städten und Märkten 2 Gulden.
Die „Bierbrauer“ zahlen nur einen Gulden „Tanzsteuer“.