Fakten - 8. Juli 1506

Das ​Primogeniturgesetz legr die Unteilbarkeit Baierns fest

München * Herzog Albrecht IV. legt mit dem Primogeniturgesetz die Unteilbarkeit Baierns fest. Künftig soll nur mehr der erstgeborene Sohn im Baiernland herrschen. Für die nachgeborenen Söhne müssen sich die herzoglichen Familienväter anderswo Einnahmen und Finanzquellen eröffnen.


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Personen: Albrecht IV. Herzog

Suchbegriffe: Primogenitur, Primogeniturgesetz, Unteilbarkeit Baierns, Erstgeborene

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