Fakten - 4. Januar 1812

Die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens

München * König Max I. Joseph genehmigt, „daß den hiesigen Bierbrauern gestattet sein soll,

  • auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September ihr selbstgebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen und
  • ihre Gäste daselbst mit Bier und Brot zu bedienen.
  • Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“ 

Die Verordnung wird als die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens bezeichnet.


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Personen: Max I. Joseph König

Suchbegriffe: Märzenkeller, Märzenbier, Biergarten

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