Fakten - 4. Februar 1916

Brauverbot fürs Starkbier das beliebte Märzenbier

<p><em><strong>München</strong></em> * Wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit darf weder Starkbier&nbsp;noch das beliebte Märzenbier&nbsp;gebraut werden. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr oder ersatzweise bis zu 10.000 Mark Geldstrafe.</p> <p>Um das Randalieren der Soldaten auf Heimaturlaub zu unterbinden, appelliert das bayerische Generalkommando&nbsp;an die Verwandten und Freunde der Fronturlauber, diese in Gastwirtschaften nicht mehr freizuhalten.</p> <ul> <li>Statt für <em>„Freibier“</em> sollte das Geld sinnvoller verwendet werden, etwa für&nbsp;den Kauf von <em>„Liebesgaben für die Front“</em>.</li> <li>Das Generalkommando&nbsp;behält sich sogar ein allgemeines Alkoholverbot für Fronturlauber&nbsp;vor.</li> </ul>

Ort:

Straße: 0

Stadtteil: 0

Personen:

Suchbegriffe: Erster Weltkrieg, Starkbier, Märzenbier, Bier, Freibier, Alkoholverbot, Fronturlauber

Koordinaten: ,