Brauverbot fürs Starkbier das beliebte Märzenbier
<p><em><strong>München</strong></em> * Wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit darf weder Starkbier noch das beliebte Märzenbier gebraut werden. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr oder ersatzweise bis zu 10.000 Mark Geldstrafe.</p>
<p>Um das Randalieren der Soldaten auf Heimaturlaub zu unterbinden, appelliert das bayerische Generalkommando an die Verwandten und Freunde der Fronturlauber, diese in Gastwirtschaften nicht mehr freizuhalten.</p>
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<li>Statt für <em>„Freibier“</em> sollte das Geld sinnvoller verwendet werden, etwa für den Kauf von <em>„Liebesgaben für die Front“</em>.</li>
<li>Das Generalkommando behält sich sogar ein allgemeines Alkoholverbot für Fronturlauber vor.</li>
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Suchbegriffe: Erster Weltkrieg, Starkbier, Märzenbier, Bier, Freibier, Alkoholverbot, Fronturlauber
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