München * Wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit darf weder „Starkbier“ noch das beliebte „Märzenbier“ gebraut werden.
Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr oder ersatzweise bis zu 10.000 Mark Geldstrafe.
Um das Randalieren der Soldaten auf Heimaturlaub zu unterbinden, appelliert das bayerische „Generalkommando“ an die Verwandten und Freunde der Fronturlauber, diese in Gastwirtschaften nicht mehr freizuhalten.