Fakten - 1850

Die Festlegung der „Brauperiode für untergäriges Bier“ wird aufgehoben

München * Die Festlegung der „Brauperiode für untergäriges Bier“ auf die Zeit vom 29. September (Michaeli) bis 23. April (Georgi) wird aufgehoben.


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Suchbegriffe: Bier, Brauperiode, Untergäriges Bier, Michaeli, Georgi

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