München * Herzog Albrecht IV. nimmt in einer Verordnung Stellung zum Bäcker-Brauer-Streit um die Hefezubereitung. Der Landesherr spricht sich darin gegen die Herstellung der Gerben durch die Bäcker aus.
Sollte man den Bäckern den Handel mit Malz gestatten, würde dem herzoglichen Brauwesen - und damit natürlich über die daraus fließenden Abgaben auch an den Herzog - „nit wenig Abbruch zugefügt“.
Der Herzog festigt mit seinem Spruch das Monopol der Brauer. Um aber den Klagen der Bäcker gerecht zu werden, müssen die Brauer auf ihre Kosten einen eigenen Keller einrichten, in denen sie ihre Hefe künftig unter der Aufsicht von Beschauern lagern sollen.