München * Die „Rekrutierungsverfahren“ zur Gewinnung von Soldatennachwuchs werden verschärft.
Sogar der „Hofkriegsrat“ stellt in einem Gutachten fest, dass das Verfahren negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Steuerkraft des Landes haben wird.
Die kurbaierischen „Zwangsaushebungen“ unterscheiden sich kaum von den „Zwangsrekrutierungen“ der österreichischen „Kaiserlichen Administration“ im Jahr 1705.