München * Der Rat der Stadt erlässt in einem Nachtrag zur „Bußordnung“ vom 3. Oktober 1433 acht neue Sätze und Artikel mit „Kleidervorschriften“.
Die hauptsächlich die Frauenmode betreffenden Vorschriften befassen sich mit Regelungen über Pelzbesätze, die Art der Ärmel, die Länge der Röcke und Mäntel.
Sie verbieten Männern wie Frauen Röcke aus Samt und Seide, Perlenbesatz und Brusttücher für die Frauen.