München * Der Rat der Stadt erlässt in einem Nachtrag zur Bußordnung vom 3. Oktober 1433 acht neue Sätze und Artikel mit Kleidervorschriften.
- Die hauptsächlich die Frauenmode betreffenden Vorschriften befassen sich mit Regelungen über Pelzbesätze, die Art der Ärmel, die Länge der Röcke und Mäntel.
- Sie verbieten Männern wie Frauen Röcke aus Samt und Seide, Perlenbesatz und Brusttücher für die Frauen.
