Fakten - 1526

1526

Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen eine „Ordnung der Klaider“

München - Landshut * Von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. wird im wiedervereinigten Baiern erneut eine „Ordnung der Klaider“ mit dem Untertitel „Von Überflißigkeit der Klaider“ erlassen.

Diese mit den „Landständen“ abgestimmte „Bekleidungsvorschrift“ ist sehr umfangreich und ausführlich. Sie teilt die baierische Bevölkerung in 17 Gruppen ein, was jedoch keine rangmäßige Einstufung bedeutet.

So bilden die Frauen und Töchter des „Adels“, der „Patrizier-Geschlechter“, der „Kaufleute und reichen Bürger“ sowie der „Handwerksmeister“ jeweils eine eigene Gruppe.Die dem „Hofgesindt“ zugerechneten oberen Beamten wie die „fürstlichen Räte“ und die „nicht-adeligen Sekretäre“ sind mit den „Patrizier-Bürgergeschlechtern“ gleichgestellt.

Der ebenfalls zum „Hofgesindt“ gehörende höhere Beamtenstand, wozu die „fürstlichen Pfleger, Richter, Kastner, Mautner, Zöllner, Ungelter, Forstmeister, oberste Jäger, Futterschreiber, Küchenschreiber“ und „Mundköche“ gehören, sind kleidungstechnisch im selben Rang wie die „Kaufleute und die reichen Bürger“.

Der „gemeine Bürger“ ist dem „Handwerksgesellen“ und der „Tagelöhner“ dem „Bauern“ gleichgestellt.
Das ergibt insgesamt acht „Standesgruppen“.

© 2022 Gerhard Willhalm, inc. All rights reserved.

Impressum  Sitemap  Login