Fakten - 29. Mai 1433

Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses

München-Angerviertel * Die Herzogbrüder Ernst und Wilhelm III. erlassen - auf Bitte des Rats der Stadt - eine ausführliche Verordnung über das „Spielen“ und den Bau eines Frauenhauses (Stadtbordell), „daz dadurch vil ybels an frawen und jugkfrawen understannden [verhindert] werde“. Die Stadt erwirbt dafür vom Heiliggeist-Spital ein Anwesen an der Mühlgasse am Anger.


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Straße: 0

Stadtteil: 0

Personen: Ernst Herzog, Wilhelm III. Herzog

Suchbegriffe: Bordell, Frauenhaus, Prostitution, Heiliggeist-Spital, Mühlgasse am Anger

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