München * Der Münchner Volkssänger Georg Schwarz wird zu sechs Mark Strafe verurteilt. Er hat bei Abendauftritten am 27. November 1878 im „Fraunhofergarten“ und am 4. Dezember 1878 im „Braunauerhof“ Bärte, Perücken, Zylinder und „andere Versatzstücke“ benutzt.