Berlin * Das Berliner Ehepaar Gotthilf und Anna Heinze, er ein „Zuhälter“, sie eine „Prostituierte“, halten über mehrere Tage ein Mädchen fest, missbrauchen es sexuell und ermorden es schließlich.
Das ist der Ausgangspunkt für die Gesetzgebung für das „Kuppelei-Gesetz“, die sogenannte „Lex Heinze“.