
München-Schwabing * Karl Valentin stellt den „Antrag zur Erteilung eines Bühnenspielbetriebs im Goethesaal“ in der Leopoldstraße 46a und begründet diesen mit seiner Asthmaerkrankung. Doch selbst ein Künstler wie Karl Valentin muss sich den polizeilichen Vorgaben unterwerfen. Er erhält zwar die Konzession, doch kleinliche behördliche Auflagen zwingen ihn schon bald wieder zur Aufgabe des Lokals.
Die Feuerpolizei will ihm sogar eine wichtige Pointe aus dem Bühnenstück „Im Photoatelier“ zunichte machen. Sie verbietet Karl Valentin, dass das in der Szene vom Gehilfen abgeschnittene glühende Ende der Zigarette, die Valentin verbotenerweise im Atelier raucht, auf den Boden fällt und sich durch seine Rauchentwicklung verrät, was zu Valentins Ausrede führt, es handle sich dabei wohl um ein „Glühwürmchen“.