Fakten - 22. Mai 1583

22. Mai 1583

Das Kölner Domkapitel wählt den Ernst zum Erzbischof von Köln

Köln * Das Kölner Domkapitel wählt den 28-jährigen baierischen Wittelsbacher Ernst, der bereits Herr über die drei Bistümer Freising, Hildesheim und Lüttich ist, zum Erzbischof von Köln. Da „die unschätzbare Freundschaft Baierns nur durch außergewöhnliche Opfer erkauft werden kann“, übersieht die Römische Kurie den  

  • ungebührlichen Lebenswandel des wittelsbachischen Erzbischofs und den  
  • Verstoß gegen das Pfründenhäufungsverbot des Trienter Konzils.  
  • Außerdem unterläuft der Wittelsbacher in vier von fünf Fällen das für die Übernahme eines Bistums vorgeschriebene Mindestalter und  
  • selbst die Residenzpflicht wird für ihn aufgehoben.  

Die Kurie nimmt Bestechung nicht nur hin, sondern beteiligt sich sogar aktiv daran, sodass Nuntius Malspina schreibt: „Nie habe ich käuflichere Leute gefunden als in diesem Kölner Kapitel.“ Zunächst wird der junge Graf Hans Philipp von Manderscheid-Gerolstein bewogen, für zweihundert Dukaten und eine jährliche Pension auf seinen Kapitelplatz zu verzichten. Dann wird auf ähnliche Weise drei ältere Vorrechte auf seine Nachfolge abgelöst.  

Herzog und Fürstbischof Ernst von Baiern wird Kölner Erzbischof und Kurfürst. Mit dieser Wahl erhält er den ersten Kurhut für die baierisch-wittelsbachischen Fürsten. Mit der Wahl Ernsts zum Kurfürsten wird eine protestantische Mehrheit im Kurkolleg, das den Kaiser wählt, verhindert. Kurfürst Ernst kann allerdings nur geschützt von baierischen Waffen in Köln einziehen. 

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