München * Im Burgfriedensbrief wird der Münchner Burgfrieden neu festgelegt. Ursprünglich reichte der zum Hoheitsgebiet der Stadt zugerechnete Burgfrieden im Norden bis unmittelbar vor das Dorf Schwabing. Das Leprosenhaus am heutigen Nicolaiplatz gehörte noch zum Stadtgebiet. Von dort aus zieht sich die Stadtgrenze etwas südöstlich zur heutigen Veterinärstraße, überquert hier den Schwabinger Bach und in schnurgerader Richtung die Hirschau bis zur Isar.
Da aber Kurfürst Max Emanuel souverän über die Hirschau als Jagdgebiet verfügen will, klammert er das Gebiet aus dem Münchner Burgfrieden aus und erklärt: „Wür aber ersagte Hirschau Uns zu Unseren fürstlichen Jagden und Lust specialiter gnädigst reserviert haben.“
Mit der Ausgemeindung der Hirschau aus dem Burgfrieden der Stadt verläuft nun die Stadtgrenze vom Schwabinger Bach aus stark südöstlich bis etwa an die Stelle des heutigen Monopteros, in dessen Nähe sich heute auch die Burgfriedenssäule mit der Nummer 12/13 befindet.
Für die Ausgemeindung der Hirschau aus dem Stadtgebiet Münchens wird die Stadt durch die Eingemeindung der drei Mühlen am Dreimühlenbach, der Schwalbensteinmühle, der Au- oder Papiermühle und der Brudermühle entschädigt. Gleichzeitig wird das Lehel der städtischen Gewalt unterstellt. Eine schriftliche Fixierung des Münchner Burgfriedens erfolgt aber erst zwölf Jahre später.