Köln * In seinem Testament bestimmt der Kölner Kurfürst Maximilian Heinrich die Erbberechtigung der in Baiern regierenden kurfürstlichen Familie über seine Eigengüter - und damit auch über die Hofmark Berg am Laim. Die Nutznießung soll „Seine Durchlaucht Herzog Joseph Clemens, Bischof von Freising und Regensburg“ haben. Und falls künftige Herzöge „in geistlichem Stande vorhanden wärn“, so sind auch diese in der Erbfolge bevorzugt.