König Ludwig II. gewährt Richard Wagner ein 10.000-Gulden-Darlehen
München * König Ludwig II. gewährt Richard Wagner ein Darlehen in Höhe von 10.000 Gulden. Dieses und jenes vom 27. März 1868 wird in jährlichen Raten in Höhe von 166 Gulden und 40 Kreuzer zurückgefordert.