München * Da König Ludwig II. kein Verständnis für die Forderungen nach Sanierung des königlichen Haushalts aufbringt und er sich auch sonst als beratungsresistent zeigt, beauftragt der Bayerische Ministerpräsident Freiherr Johann von Lutz den Psychiater und Leiter der Kreisirrenanstalt von München und Oberbayern, Dr. Bernhard von Gudden, mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens, das die Geisteskrankheit und Handlungsunfähigkeit des Königs beweisen soll.
Vor der Erteilung des Auftrags muss der Ministerpräsident aber erst die Einwilligung des Hauses Wittelsbach einholen. Und nachdem Ludwigs Bruder Otto wegen seiner Geisteskrankheit als Verhandlungspartner ausscheidet, wendet sich der Regierungschef an dessen Onkel, den Prinzen Luitpold. Dieser gibt nach langem Zögern seine Zustimmung, hätte es aber lieber gesehen, wenn sein Neffe von sich aus abdanken würde.
Mit Reichskanzler Otto von Bismarck wird über das weitere Vorgehen gegen König Ludwig II. Einvernehmen hergestellt, um jede mögliche Intervention und Missbilligung Preußens und des Deutschen Reiches auszuschließen.