Fakten - 23. März 1886

Ein Gutachten soll die Geisteskrankheit des Königs beweisen

<p><strong><em>München</em></strong> * Da König Ludwig II. kein Verständnis für die Forderungen nach Sanierung des königlichen Haushalts&nbsp;aufbringt und er sich auch sonst als beratungsresistent&nbsp;zeigt, beauftragt der Bayerische Ministerpräsident&nbsp;Freiherr Johann von Lutz den Psychiater&nbsp;und Leiter der Kreisirrenanstalt von München und Oberbayern, Dr. Bernhard von Gudden, mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens, das die Geisteskrankheit und Handlungsunfähigkeit&nbsp;des Königs beweisen soll.</p> <p>Vor der Erteilung des Auftrags muss der Ministerpräsident&nbsp;aber erst die Einwilligung des Hauses Wittelsbach&nbsp;einholen.&nbsp;Und nachdem Ludwigs Bruder Otto wegen seiner Geisteskrankheit&nbsp;als Verhandlungspartner ausscheidet, wendet sich der&nbsp;Regierungschef&nbsp;an dessen Onkel, den Prinzen Luitpold.&nbsp;Dieser gibt nach langem Zögern seine Zustimmung, hätte es aber lieber gesehen, wenn sein Neffe von sich aus abdanken&nbsp;würde.</p> <p>Mit Reichskanzler&nbsp;Otto von Bismarck wird über das weitere Vorgehen gegen König Ludwig II. Einvernehmen hergestellt, um jede mögliche Intervention und Missbilligung Preußens&nbsp;und des Deutschen Reiches&nbsp;auszuschließen.</p>

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Personen: Ludwig II. König, Lutz Johann von, Gudden Bernhard von Professor, Otto I. König, Luitpold Prinzregent, Bismarck Otto von

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