Fakten - 21. Mai 1791

Auf den Knien Abbitte leisten

München * Die Verfasser der Rechtfertigungsschrift des Magistrats vom 28. Juli 1790 werden lebenslang von den Ratsgeschäften ausgeschlossen. Die übrigen an der Aktion Beteiligten müssen in der Herzog-Maxburg - wie gewöhnliche Verbrecher - vor dem Porträt des Kurfürsten auf den Knien Abbitte für ihr Vorgehen leisten. Das gilt als ungeheure Schmach und stellt einen Tiefpunkt in der Geschichte des städtischen Ratsgremiums dar. 


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Personen: Rumford Sir Benjamin Thompson Graf von, Carl Theodor Kurfürst

Suchbegriffe: Dank- und Huldigungsadresse, Magistrat, Rechtfertigungsschrift, Herzog-Max-Burg

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