München * Die „Zwangsaushebungen“ zur Rekrutierung der Soldaten wird auf „liederliche Ehemänner [...] welche wegen ihrer verschwenderischen Hauswirthschaft und öfters corrigirt- oder fruchtlos ermahnten Schwärmerey und Liederlichkeit Weib und Kinder in das Verderben stürzen“ ausgeweitet.