Untergiesing * Die Besitzer der Häuser in der Birkenau sind zum Unterhalt der Straßen verpflichtet. In einem Brief beschweren sich die Siedler, dass der „ehemalige Geh- und Fahrweg von Birkenau bis zur Loh“ schon „seit 1½ Jahren verwahrlost liegt, daß er bei Regen und Schnee nur einem Wassergraben gleicht, des Tags nur mit Vorsicht, des Nachts aber gar nicht zu passiren ist“.
Zudem bitten die Birkenauer die Giesinger, diese „nicht ganz und gar versinken zu lassen, zumal auch kleine Kinder bis zur Schule durch diesen Weg watten müssen“. Das zuständige Landgericht Au antwortet darauf, dass sie selbst für den fahrbaren Zustand ihrer Straßen zu sorgen hätten.