München - München-Giesing * „Innerhalb der Anwesen bzw. Grundstücke sich ansammelnder Unrat“ darf nicht mehr in Gruben gelagert, sondern ist „in dichten - Feuerungsreste und Asche überdies in metallenen - mit Deckel versehenen Behältern aufzubewahren [...] und zur Abfuhr bereitzuhalten“.
Der Müll wird zweimal in der Woche abgeholt. Alle, die im Einzugsgebiet wohnen, müssen bei der neumodischen Müllabfuhr mitmachen und dafür Gebühren zahlen. Die außerhalb des Anschlussgebiets weiterhin benutzten Gruben müssen nun mindestens zweimal jährlich geleert werden.
Bald nach Erlass der Richtlinie von 1891 konstruiert ein Schmiedemeister aus Giesing namens Fischer einen Sammelwagen, den er patentieren lässt. Der Wagen ist einachsig, wird von einem Pferd gezogen, kann nach unten entleert werden und fasst 2,85 Kubikmeter Unrat. Er bekommt den etwas eigenartigen Namen „Harritsch“. Diese Namensgebung soll vom englischen carriage für Wagen, in das eher bayerische Harritsch umgewandelt worden sein. Auch diese Unrat-Sammelgefäße sind normiert.