Avignon * Ungeachtet der Konzilsmeinung hebt Papst Clemens V. den „Templerorden“ durch die Bulle „Vox in excelso“ auf.
In der Begründung heißt es, dass allein schon durch den nunmehr schlechten Ruf des Ordens eine derartige Maßnahme notwendig sei, um weiteren Schaden von der Gesamtkirche abzuwenden.
Anschließend übereignet der Papst durch die Bulle „Ad providam“ die Güter des Ordens den „Johannitern“.
In Deutschland übernimmt der „Deutschherrenorden“ den „Templer-Reichtum“ für sich.
Doch der Vollzug dieser Anordnung geht nur langsam vonstatten, und in Frankreich eignet sich König Philipp den größten Teil des verfügbaren Besitzes an, da er für die Abwicklung des Prozesses entsprechende Rechnungen stellt.