Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den „Tempel-Rittern“ eine umfangreiche „Ordensregel“, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.
Durch die „päpstliche Bulle“ werden die „Tempelherren“ als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen.
Sie sind damit die erste Gemeinschaft von „Rittermönchen“, die jeglicher „bischöflicher Jurisdiktion“ entnommen und alleine und direkt dem „Heiligen Stuhl“ unterstellt sind.
Er erklärt die „Templer“ auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen „Orden“.
Dadurch nehmen die „Templer“ in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von „Privilegien“ erhärtet wird.
So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der „Templer-Meister“ mit Zustimmung des „Kapitels“, die „Ordens-Statuten“ ändern.
Das Recht der „Tempel-Ritter“ eigene „Priester“ zu haben, wird in der „Bulle“ ebenso festgeschrieben wie die „Freistellung vom Zehent“.
Die „Templer-Kapläne“ sind berechtigt „Spenden“ zu sammeln, um „Almosen“ zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die „Kollekte“ für sich zu behalten.
Einmal jährlich dürfen sie in den unter „Interdikt“, dem „Verbot gottesdienstlicher Handlungen“, gestellten Regionen die „Messe“ halten.
Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der „Templer“ - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von „Almosen und Opfergaben“.
Darüber hinaus dürfen die „Tempelherren“ eigene „Kirchen und Friedhöfe“ besitzen, worin sie auch „Exkommunizierte“ beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die „Privilegien der Templer“ indem er die „Ritter-Brüder“, ihre „Vasallen“ und „Grundholden“ von den durch die Bischöfe ausgesprochenen „Exkommunizierungen“ und „Interdikten“ als ausgeschlossen erklärt.
Dies geschieht sehr zum Ärgernis des „Weltklerus“ und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem „Ritterorden“ und den „Weltpriestern“.
Dennoch hält der „Heilige Stuhl“ beständig seine „schützende Hand“ über die „geistlichen Ordensritter“ und stellt die gewährten „Privilegien“ nie in Frage.
Seit Hugo von Payns den „Tempelherren“ seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den „Orden“ eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.
Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die „Ordensritter“ sehr schnell reich geworden.
Und nachdem heimgekehrte „Kreuzfahrer“ Wunderdinge über das „Heldentum der Templer“ berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.