Rom-Vatikan * Papst Eugenius III. erlässt eine päpstliche „Kreuzzugbulle“, in der er die „Privilegien für die Kreuzfahrer“ festlegt:
- die „Vergebung der Sünden“,
- den „Schutz für Eigentum und Angehörige“ und
- einen „Zinserlass“.
Zum „Hauptprediger des Kreuzzugs“ beruft er Bernhard von Clairvaux.
