Fakten - 2. Februar 1528

Zwanzig begnadigte Wiedertäufer müssen Abbitte leisten

<p><strong><em>München</em></strong> * Von den zwanzig begnadigten Wiedertäufer&nbsp;werden 19 barfuß, barhäuptig, jeder mit einer brennenden Kerze und ein hölzernes Kreuz tragend vor die Peterskirche&nbsp;und die Frauenkirche&nbsp;geführt. Dort müssen sie in Begleitung von Seelschwestern&nbsp;stehen. Die Prozedur wiederholt sich an den beiden folgenden Sonntagen.</p>

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Suchbegriffe: Wiedertäufer, Peterskirche, Frauenkirche, Seelschwester

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