Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat
<p><strong><em>München</em></strong> * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches <em>„Religions- und Sittenmandat“</em>. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte <em>„Aufsteher“</em>, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.</p>
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<li>Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.</li>
<li>Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.</li>
<li>Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.</li>
<li>Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.</li>
<li>Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.</li>
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Ort:
Straße: 0
Stadtteil: 0
Personen: Maximilian I. Kurfürst
Suchbegriffe: Wiedertäufer, Religions- und Sittenmandat, Spitzel, Fluchen, Festangebot, Priesterkonkubine, Unzucht, Leichtfertigkeit, Spielen
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