Fakten - 13. März 1598

Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

<p><strong><em>München</em></strong> *&nbsp;Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches <em>„Religions- und Sittenmandat“</em>.&nbsp;Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte <em>„Aufsteher“</em>, bestellt.&nbsp;Diese Spitzel&nbsp;müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.</p> <ul> <li>Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.</li> <li>Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.</li> <li>Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.</li> <li>Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.</li> <li>Priesterkonkubinen&nbsp;werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.</li> </ul>

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Personen: Maximilian I. Kurfürst

Suchbegriffe: Wiedertäufer, Religions- und Sittenmandat, Spitzel, Fluchen, Festangebot, Priesterkonkubine, Unzucht, Leichtfertigkeit, Spielen

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