13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat
München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.
- Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
- Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
- Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
- Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
- Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.