Fakten - 25. September 1555

25. September 1555

Die religiös-politischen Verhältnisse im Reich werden regelt

Augsburg * Auf dem Augsburger Reichstag wird ein Reichsgesetz verkündet, das die religiös-politischen Verhältnisse im Reich regelt und damit die Glaubensspaltung festschreibt.

Im Augsburger Religionsfrieden werden lutherische Protestanten - nicht die Reformierten - den Katholiken reichsrechtlich gleichgestellt. Der Landesherr kann über die Konfession seiner Untertanen bestimmen. Andersgläubige dürfen das Land verlassen. Später wird der Grundsatz auf die griffige Formel „Cuius regio, eius religio“ [„Wessen die Herrschaft, dessen Glaube (gilt)“] gebracht.

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