Wien * Kaiser Ferdinand II. erlässt - in Übereinstimmung mit den Kurfürsten von Mainz, Köln, Trier und Baiern - das Restitutionsedikt, das jede „Entfremdung von katholischem Kirchengut nach dem Stichjahr 1552 für unrechtmäßig“ erklärt.
Davon betroffen sind rund 500 Klöster und Konvente vor allem in Niedersachsen und Württemberg, die Erzbistümer Bremen und Magdeburg sowie zwölf reichsunmittelbare Bistümer in Norddeutschland. Nur Meißen, Merseburg und Naumburg werden dem Kurfürsten von Sachsen aus politischen Rücksichten vorerst überlassen. Es erhebt sich nicht nur bei den protestantischen Reichsständen lauter Protest. Selbst der Papst äußert Bedenken.